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Entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSiV) ist aus-schließlich der Betreiber für den sicheren Zustand der Betriebsmittel verantwortlich. Gemäß DIN 14152 T1, sowie GUV 67.13 wird die regelmäßige Überprüfung von Hebekissen ausdrücklich gefordert. Ungeprüfte Druckbehälter bergen ein hohes Gefahrenpotential mit zum Teil erheblichen Auswirkungen. |